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Sozialpraktikum des 10. Jahrgangs

Sozialpraktikum des 10. Jahrgangs

Für unsere Schülerinnen und Schüler:

Alle aktuellen Informationen (einzuhaltende Fristen, Download von Dateien) befinden sich in einem Moodlekurs, den Du Dir unbedingt so früh wie möglich ansehen musst! Dort findest Du auch eine Aufgabe, mit der Du Dich für das Praktikum anmeldest. Der Moodlekurs ist nach der Infoveranstaltung für den 10. Jahrgang zu Beginn des Schuljahres verfügbar.

Ziel und Überblick:

Das Sozialpraktikum ist als Teil des Schulprogramms ein Baustein in der Erziehung zur sozialen Verantwortung.

Für zwei Wochen (i.a. von Mittwoch bis einschließlich Mittwoch) verlassen die SchülerInnen den Schulalltag, um Menschen zu begegnen, die vorübergehend oder dauerhaft in unserer Gesellschaft randständig leben, da sie in der einen oder anderen Form auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Es sollen Einblicke in deren Lebenssituationen und –umstände ermöglicht werden und durch diese neuen und ungewohnten Herausforderungen eine Chance zur persönlichen Entwicklung gegeben sein.

Die tägliche Arbeitszeit muss dem Jugendschutz entsprechen. Genaue Absprachen können und sollten die SchülerInnen direkt mit der Praktikumsstelle treffen (Ein Praktikum an einer Musikabendschule wir z.B. kaum von 8-16Uhr stattfinden...).

Anders, als beim späteren Berufspraktikum der Einführungsphase, ist während des Sozialpraktikums keine gezielte Vorbereitung auf einen bestimmten Beruf beabsichtigt. Trotzdem wird natürlich im Rahmen der Möglichkeiten der SchülerInnen ein professionelles Verhalten erwartet, welches eine selbstständige Suche und Bewerbung bei einer geeigneten Praktikumsstelle miteinschließt. Das Anfertigen eines Bewerbungsschreibens ist bei manchen Einrichtungen erwünscht und wird im Unterricht der Jahrgangsstufe 10 thematisiert.

Den Abschluss des Praktikums bildet ein Reflexionstag (Donnerstag vor den Sommerferien) in den Religions-/Philosophie-Kursen des Jahrgangs (ER, KR, IR, PP), welche im Vorfeld auch auf das Praktikum vorbereiten. Diese gemeinsame Auswertung und Rückmeldung ersetzt seit 2017 den Praktikumsbericht.

Was ist eine geeignete Praktikumsstelle? (2 Leitregeln)

Es ist beabsichtigt, dass sich die SchülerInnen selbst Gedanken über eine geeignete Praktikumsstelle machen und ihr Umfeld so neu erkunden. Ziel ist hierbei das soziale Engagement durch den (1) Kontakt mit Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft in unserer Gesellschaft randständig leben, da sie in der einen oder anderen Form auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dabei gilt die Leitregel, dass die Einrichtung (2) nicht Teil des bekannten Lebensumfeldes sein soll. Das heißt auch, dass man z.B. keinen integrativen Kindergarten besuchen sollte, wenn man selbst einen durchlaufen hat. Selbstverständlich schließt dies auch ein Praktikum bei Verwandten aus. Ein grundsätzlich integrativer Kindergarten, der zur Zeit dieser Tätigkeit nicht nachgeht, ist natürlich ebenso ungeeignet, wie ein Tätigkeitsfeld in einer integrativen Einrichtung, die sich jedoch nicht mit dieser Aufgabe beschäftigt (z.B. das Betreiben des Kioskstandes).

Geeignete Praktikumsplätze sind im Allgemeinen:

  • Krankenhäuser,
  • Alten-/Pflegeheime,
  • die Tafeln,
  • Behinderteneinrichtungen,
  • soziale Wohngruppen,
  • Aussiedlerhilfe,
  • integrative Kindergärten und Schulen,
  • Flüchtlingshilfe,
  • etc.

 

Rahmenvorgaben aufgrund des Versicherungsschutzes:

  • Die Praktikumsstelle muss im Nahbereich liegen. Ist sie mehr als 25km von der Schule entfernt, muss dies durch den Schulleiter genehmigt werden.
  • Eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für den Umgang mit Lebensmitten gemäß Infektionsschutzgesetz §43 wird durch die Schule vor Praktikumsbeginn organisiert. Diese wird von vielen Praktikumsstellen angefragt und wird im Rahmen der Anmeldung (Aufgabe oben auf der Seite) angefordert.
  • Die SchülerInnen  dürfen nicht zur direkten Körperpflege eingesetzt werden.
  • Der Einsatz im Schwerstpflegebereich ist nur in Absprache mit den Erziehungsberechtigten möglich.
  • Der Einsatz in Krankenhäusern darf auf keinen Fall in Intensiv- und Infektionsabteilungen erfolgen.

 

Die Religions-/Philosophie-LehrerInnen und Eure Klassenleitung helfen bei Fragen zur Auswahl der Praktikumsstelle.

Wie auf dem Arbeitsmarkt, gilt natürlich auch im Sozialpraktikum, dass man die besten Plätze nur erhält, wenn man sich frühzeitig darum bemüht und durch persönliches Auftreten überzeugen kann.

Die SchülerInnen werden durch die Lehrkräfte betreut, welche nach Eingang aller Rückmeldebögen den Einrichtungen zugeteilt werden und bei Problemen erreichbar sind. Diese Lehrkraft erstellt auch die Teilnahmebescheinigung, welche zusammen mit dem Zeugnis am letzten Schultag überreicht wird.

Jedes Jahr berichten die SchülerInnen, dass sie anfangs zwar etwas unsicher vor den neuen Erfahrungen standen, dann jedoch positiv überrascht wurden und sich nun gerne an die Praktikumszeit zurückerinnern oder sogar ehrenamtlich tätig wurden. Dieses Erlebnis wünschen wir nun auch Euch!


 

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  • 16.02.2026
  • 17.02.2026
  • 05.06.2026
  • 08.02.2027
  • 07.05.2027
  • 28.05.2027

pädagogische Tage (unterrichtsfrei)

  • 27.10.2025
  • 18.02.2026
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